Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - RECHTSWIRKSAMKEIT
Jeder Auftrag an den Dienstleister setzt die in allen Punkten uneingeschränkte Annahme der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen seitens des Auftraggebers voraus.

2. ANGEBOT/AUFTRAGSERTEILUNG
Soweit keine anders lautende Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen wurde, erstellt der Dienstleister für jeden Auftrag kostenlos vorab einen Kostenvoranschlag auf der Grundlage der zu übersetzenden Unterlagen bzw. der vom Auftraggeber übermittelten Informationen.

Der vom Dienstleister an den Auftraggeber per Post, Fax oder E-Mail übermittelte Kostenvoranschlag enthält folgende Angaben:
•    Die Anzahl der zu übersetzenden Seiten oder Wörter;
•    Die Zielsprache;
•    Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung der erbrachten Übersetzungsleistung.
Diese Übersetzungsleistung wird entweder als Pauschale, auf Stundenbasis oder als Tagessatz oder auf Basis eines Preises pro Wort (Wortzahl im Ausgangstext) oder pro Seite berechnet. Diese Wortzahl wird mit Hilfe des Programms Microsoft Word ermittelt.
•    Die Lieferzeit für die Übersetzungsleistung;
•    Das Format der zu übersetzenden Unterlagen sofern das zu liefernde Dokument nach Vorgabe zu formatieren ist;
•    Eventuelle Preisaufschläge wegen Dringlichkeit der Übersetzung, besonderen terminologischen Rechercheaufwands oder zusätzlicher Leistungen, die den gewöhnlichen Leistungsumfang des Dienstleisters überschreiten.

3. LIEFERFRISTEN
Zur verbindlichen Bestätigung des Auftrags übermittelt der Auftraggeber den unterzeichneten Kostenvoranschlag ohne Abänderung mit dem Hinweis „Auftrag erteilt“ per Post oder Fax an den Dienstleister. Vorbehaltlich des rechtzeitigen Eingangs der vollständigen Unterlagen für die Übersetzungsleistung durch den Dienstleister gilt die im Kostenvoranschlag angegebene Lieferfrist nur, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag gemäß Artikel 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt des Kostenvoranschlags bestätigt. Bei Überschreitung dieser Frist kann sich die Lieferung entsprechend der Arbeitsauslastung des Dienstleisters verzögern.

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, mit der Übersetzung erst nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung (Fax, E-Mail, Post) durch den Auftraggeber zu beginnen.

4.  PFLICHTEN DES DIENSTLEISTERS
Der Dienstleister bemüht sich, die Übersetzung so originalgetreu wie möglich und gemäß den Regeln des Berufsstands auszuführen. Er wird unter allen Umständen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Information (Glossare, Pläne, Zeichnungen, Abkürzungen usw.) bei der Übersetzung berücksichtigen und einbeziehen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, jegliche Information vertraulich zu behandeln (siehe hierzu Artikel 6).

5.  PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister sämtliche zu übersetzenden Texte und fachlichen Informationen, die zum Verständnis des  Textes notwendig sind, sowie gegebenenfalls die gewünschte Fachterminologie zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber seiner Informationspflicht gegenüber dem Dienstleister nicht nachkommen, ist dieser für eventuelle Nicht-Übereinstimmungen bzw. Lieferzeitüberschreitungen nicht haftbar.

6.  VERTRAULICHKEIT
Der Dienstleister verpflichtet sich zur Geheimhaltung jeglicher Information, die ihm vor, während oder nach Erbringung der Leistung zur Kenntnis gelangt. Urschriften werden auf formlose Anforderung des  Auftraggebers an diesen zurück gegeben.

7.  FORMAT
Grundsätzlich wird die Übersetzung per E-Mail im gleichen Format wie das Original geliefert. Auf Verlangen kann sie aber auch, gegebenenfalls gegen entsprechende Vergütung, per Fax oder per Post zusammen mit einem PC-fähigen Datenträger zugestellt werden.

8.  HAFTUNG
Eine etwaige Haftung des Dienstleisters ist ausschließlich auf den jeweiligen Rechnungsbetrag begrenzt.

Der Dienstleister kann keinesfalls für Reklamationen verantwortlich gemacht werden, die durch den Stil begründet werden.

Bei der Angabe der Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben, für ihre Nichteinhaltung wird kein Verzugszins geschuldet. Der Dienstleister kann keinesfalls für Schäden verantwortlich gemacht werden, die für den Auftraggeber oder Dritte aufgrund eines Lieferverzugs entstanden sind, der auf höhere Gewalt oder eventuelle Verzögerungen aufgrund der Fernübertragung der Daten per E-Mail, Fax, Modem oder sonstige Postwege zurückzuführen ist.

9.  NACHBESSERUNG UND KORREKTURLESEN
Bei Uneinigkeit bezüglich einzelner Punkte der Leistung behält sich der Dienstleister das Recht zur gemeinsamen Nachbesserung mit dem Auftraggeber vor.

Wird die Übersetzung gedruckt, erhält der Dienstleister die Korrekturfahnen zur Prüfung.

Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen wird der Zeitaufwand für das Nachbessern und Korrekturlesen zum geltenden Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.

10.  ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Mangels anderweitiger im Kostenvoranschlag spezifizierter Bedingungen oder gesonderter Vereinbarungen verstehen sich die Rechnungen netto, ohne Skonto und zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist fallen Verzugszinsen in Höhe von 0,75% pro Monat an (entspricht dem gültigen Basiszinssatz plus 2 Prozentpunkte).

Bei Zahlung per Scheck oder Banküberweisung aus dem EU-fremden Ausland wird die Übernahme der Wechselkurs- bzw. Bankkosten im Vorfeld zwischen Dienstleister und Auftraggeber vereinbart.

Bis zum vollständigen Zahlungseingang bleibt die Übersetzung Eigentum des Dienstleisters.

11.  RÜCKTRITT
Macht der Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Grund, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat er dies dem Dienstleister schriftlich mitzuteilen und die bereits geleistete Arbeit zu 100% (hundert Prozent) und die noch ausstehende Arbeit zu 50% (fünfzig Prozent) zu vergüten.

12. ÄNDERUNGEN
In folgenden Fällen behält sich der Dienstleister die Möglichkeit vor, die Tarife seiner Dienstleistung zu erhöhen und/oder die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist zu verlängern:  
•    Änderung oder Hinzufügen zusätzlicher Dokumente durch den Auftraggeber nach Erstellung des Angebotes durch den Dienstleister; der Dienstleister behält sich diesbezüglich das Recht vor, seinen Tarif entsprechend der festgestellten oder gewünschten Mehrleistung anzupassen;  
•    Im Fall dass die zu übersetzenden Unterlagen dem Dienstleister zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes nicht vorliegen. Wenn das Angebot ausschließlich auf Angabe der geschätzten Wortzahl und eines Textauszuges erstellt werden soll.

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, mit seiner Dienstleistung erst nach ausdrücklichem Einverständnis des Auftraggebers mit diesen geänderten Lieferungs-/Rechnungsbedingungen zu beginnen.

Wenn nicht anders vereinbart, obliegen die durch die Ausführung der Dienstleistung entstehenden Kosten (Reisekosten, Express-Postssendungen, etc.) dem Auftraggeber.
Eventuelle Preisreduzierungen unterliegen alleinig dem Ermessen des Dienstleisters.   
Sollte der Auftraggeber vor Ausführung der Übersetzung kein Angebot vom Dienstleister erhalten haben, werden die Übersetzungsleistungen nach dem üblich geltenden Basistarif des Dienstleisters berechnet.

13. URHEBERRECHT
Bevor der Auftraggeber dem Dienstleister die Übersetzung eines Dokumentes in Auftrag gibt, muss er zunächst sicher stellen, dass er dazu berechtigt ist. Er muss demzufolge der Autor des Textes sein oder über eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Urhebers verfügen.
Der Dienstleister kann keinesfalls dafür verantwortlich gemacht werden, sollten die ihm vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen eventuelle Urheberrechte verletzen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für eventuell daraus entstehende Schäden oder sämtliche damit verbundene finanzielle Forderungen.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Dienstleister erstellte Übersetzung ein neues Dokument darstellt, dessen Urheberrechte dem Autor des Originaltextes und dem Dienstleister gehören. Der Dienstleister behält sich dementsprechend das Recht vor, dass bei Übersetzungen im literarischen oder künstlerischen Bereich, sein Name auf jedem Exemplar oder Veröffentlichung seiner Übersetzung erscheint, in Anwendung der EG-Richtlinie zum Urheberrecht (Artikel L.132-11).

14.  GÜTLICHE REGELUNG
Im Falle von Streitigkeiten bemühen sich die Parteien um eine gütliche Regelung.

Romy Deppoyan, März 2009

(Allgemeine Geschäftsbedingungen in Anlehnung an die Empfehlungen des französischen Übersetzerbundes Société Française des Traducteurs, SFT)